Förderung für Sonnenschutz und Rollläden
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Einbau von außenliegendem Sonnenschutz und Rollläden fördern. Hier ein Überblick über die Ansatzpunkte.
Förderbedingungen, Sätze und Programme ändern sich regelmäßig. Diese Seite ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Programmrichtlinien.
Energetische Sanierung (Wärmeschutz)
Außenliegender Sonnenschutz und Rollläden können Teil von Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sein. Förderungen laufen häufig über die KfW oder das BAFA – meist im Rahmen größerer Sanierungspakete und mit Einbindung eines Energieberaters.
Sommerlicher Hitzeschutz
Außenliegender, beweglicher Sonnenschutz (z. B. Raffstores, Markisen, Rollläden) gilt als wirksame Maßnahme gegen sommerliche Überhitzung und kann in entsprechenden Programmen berücksichtigt werden.
Einbruchschutz
Für einbruchhemmende Nachrüstungen – dazu zählen Rollläden mit Hochschiebesicherung – gibt es eigene Förderprogramme, etwa über die KfW.
Praxisnahe Hinweise zum Nachrüsten finden Sie im Ratgeber „Rollladen nachrüsten: Förderung & Möglichkeiten“.
Häufige Fragen zur Förderung
Werden Plissees und Markisen gefördert?
Innenliegende Plissees werden in der Regel nicht gefördert. Außenliegender Sonnenschutz wie Markisen, Raffstores und Rollläden kann hingegen im Rahmen von Wärmeschutz- oder Hitzeschutzmaßnahmen förderfähig sein.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
In den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor Beauftragung bzw. vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Klären Sie die Reihenfolge unbedingt vorab mit Energieberater oder Fördergeber.
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