BEG-Förderung für Sonnenschutz beantragen: Schritt für Schritt
Aktualisiert am 20. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Außenliegender Sonnenschutz lässt sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme fördern. Zuständig ist das BAFA. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag, von der Planung bis zur Auszahlung.
Hinweis: Stand 2026. Fördersätze, Höchstgrenzen und technische Anforderungen ändern sich. Verbindlich sind allein die aktuelle BEG-Richtlinie und die Infoblätter des BAFA. Prüfen Sie die Bedingungen vor jedem Schritt.
Was gefördert wird
Förderfähig ist der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das System muss außen vor der Verglasung sitzen und den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Rollläden, Außenjalousien, Raffstores sowie Senkrechtmarkisen und Fassadenmarkisen.
Zentrale Eckdaten (Stand 2026):
- Grundförderung 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Zusätzlich 5 Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, also bis zu 20 Prozent.
- Mindestinvestition 300 Euro brutto.
- Förderfähige Kosten bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 Euro.
Schritt für Schritt zum Antrag
- Energieeffizienz-Experten einbinden. Suchen Sie eine Expertin oder einen Experten aus der offiziellen Energie-Effizienz-Experten-Liste. Diese Person ist für die BEG-Förderung in der Regel verpflichtend und erstellt die technische Projektbeschreibung.
- Angebot einholen. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot für das passende System erstellen. Der Liefervertrag und Leistungsvertrag sollte unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage stehen.
- Technische Projektbeschreibung erstellen lassen. Der Energieeffizienz-Experte erzeugt die technische Projektbeschreibung mit der zugehörigen Vorhaben-ID.
- Antrag online stellen, vor der Beauftragung. Reichen Sie den Antrag über das Portal mein.bafa.de ein, bevor Sie den Fachbetrieb verbindlich beauftragen. Das ist der wichtigste Punkt. Wer zuerst beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- Zusage abwarten. Warten Sie die Eingangsbestätigung beziehungsweise die Zusage ab und beauftragen Sie erst dann die Montage.
- Umsetzen und Nachweise sammeln. Lassen Sie die Anlage montieren, bezahlen Sie die Rechnungen und holen Sie die Fachunternehmererklärung über die Einhaltung der technischen Anforderungen ein.
- Verwendungsnachweis einreichen. Laden Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Erklärungen hoch. Nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung, üblicherweise innerhalb einiger Wochen.
Häufige Fehler
- Zuerst kaufen und dann den Antrag stellen. Das schließt die Förderung fast immer aus.
- Ein Produkt wählen, das nicht parallel zur Verglasung sitzt, etwa eine Terrassenmarkise.
- Den Energieeffizienz-Experten zu spät einbinden.
Weiterlesen
Welche Systeme überhaupt gefördert werden, erklären wir im Artikel Markisen-Förderung in Berlin. Ob Sie zusätzlich eine Genehmigung brauchen, lesen Sie unter Markise in Berlin: Genehmigung und Förderung.
Ein unverbindliches Angebot für förderfähige Systeme erhalten Sie über unsere Anfrage. Einen Überblick bietet die Seite zur Förderung.
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