Markise in Berlin: Genehmigung und Förderung im Überblick
Aktualisiert am 19. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Vor dem Kauf einer Markise in Berlin stellen sich zwei Fragen, die oft verwechselt werden. Brauche ich eine Genehmigung? Und ist meine Anlage förderfähig? Beides hat nichts miteinander zu tun. Förderfähig und genehmigungsfrei sind zwei verschiedene Dinge.
Hinweis: Die folgenden Angaben geben den Stand 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung oder Förderberatung. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Bezirks und Förderprogramms.
Brauche ich in Berlin eine Genehmigung?
In Berlin ist nicht jede Markise automatisch genehmigungspflichtig. In vielen Fällen ist eine Markise an der eigenen Fassade genehmigungsfrei, solange sie nicht in den öffentlichen Raum ragt und keine tragenden Bauteile betrifft.
Eine Genehmigung oder Zustimmung kann nötig sein bei:
- Denkmalschutz, geprüft durch die untere Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt
- Erhaltungssatzungen oder Gestaltungssatzungen einzelner Bezirke
- Eingriffen in das Fassadenbild in besonderen Lagen
Bei Denkmälern prüft die Behörde unter anderem Farbe, Material und Form. Klären Sie das frühzeitig, bevor Sie bestellen.
Markise in der Mietwohnung
In Mietobjekten ist die Fassade Eigentum des Vermieters. Daher brauchen Mieterinnen und Mieter in der Regel die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Gerichte haben Mietern unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Zustimmung zugesprochen, etwa bei fachgerechter Montage, Haftpflichtversicherung und der Bereitschaft zum späteren Rückbau.
BEG-Förderung: Das übersehen viele Eigentümer
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert außenliegenden Sonnenschutz unter technischen Voraussetzungen über das BAFA. Häufig übersehen Eigentümer drei Punkte:
- Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Oft ist ein Energieeffizienz-Experte und ein technischer Nachweis erforderlich.
- Gefördert wird nur außenliegender Sonnenschutz mit klarer Funktion für den sommerlichen Wärmeschutz.
Viele schauen nur auf den Kaufpreis und verpassen dadurch die eigentlichen Förderbedingungen. Wer zuerst kauft und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch meist vollständig.
Förderfähig ist nicht gleich genehmigungsfrei
Eine Anlage kann förderfähig und trotzdem genehmigungspflichtig sein. Umgekehrt kann eine genehmigungsfreie Terrassenmarkise von der Förderung ausgeschlossen sein. Prüfen Sie beide Fragen getrennt.
So gehen Sie vor
Welche Systeme überhaupt gefördert werden, lesen Sie im Artikel Markisen-Förderung in Berlin. Die konkreten Antragsschritte finden Sie in der Anleitung BEG-Förderung für Sonnenschutz beantragen. Für einbruchhemmende Rollläden lohnt zusätzlich der Blick in Einbruchschutz fördern lassen.
Einen Überblick bietet unsere Seite zur Förderung.
Jetzt kostenlos Angebote vergleichen
In wenigen Minuten anfragen – geprüfte Fachbetriebe melden sich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenlos.
Angebot anfragen- Kostenlos & unverbindlich
- Geprüfte Fachbetriebe
- Regional aus Ihrer Nähe