Sonnenschutz in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
Aktualisiert am 25. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Sonnenschutz in der Mietwohnung führt regelmäßig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Die wichtigste Faustregel vorweg: Innenliegender Sonnenschutz ohne Bohren ist in fast allen Fällen ohne Genehmigung erlaubt. Sobald gebohrt wird oder etwas außen an der Fassade montiert wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die der Vermieter genehmigen muss. Welche Lösung sich für Ihre Situation eignet, klären wir in den folgenden häufig gestellten Fragen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Darf ich als Mieter Sonnenschutz ohne Genehmigung des Vermieters anbringen?
Ja, solange Sie nicht in die Bausubstanz eingreifen. Innenliegender Sonnenschutz wie Plissees, Rollos oder Jalousien, der mit Klemmträgern oder Klebebefestigung am Fensterrahmen sitzt, gilt nicht als bauliche Veränderung. Hier brauchen Sie keine Erlaubnis und können frei entscheiden. Genehmigungspflichtig wird es erst, wenn Sie in den Fensterrahmen, das Mauerwerk oder die Fassade bohren oder Sonnenschutz außen anbringen. Wie das in der Praxis ohne Spuren gelingt, zeigt unser Ratgeber Sonnenschutz in der Mietwohnung ohne Bohren.
Welcher Sonnenschutz eignet sich für Mietwohnungen ohne Bohren?
Am besten geeignet sind Systeme mit Klemm- oder Klebebefestigung. Klemmträger werden auf den Fensterflügel geschoben und hinterlassen keine Spuren. Sie lassen sich bei Auszug rückstandsfrei entfernen und eignen sich daher ideal für Mietwohnungen. Klebebefestigungen sind eine Alternative für sehr schmale oder runde Glasleisten. Plissees, Doppelrollos und Wabenplissees gibt es fast alle in einer bohrfreien Variante. Für die Terrasse oder den Balkon bieten sich frei stehende Lösungen oder Klemmmarkisen an, die keinen festen Eingriff in die Bausubstanz erfordern.
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Darf der Vermieter eine Markise verbieten?
Nur mit einem triftigen, sachbezogenen Grund. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Markise haben, wenn die Beeinträchtigung des Eigentums gering ist. Das Amtsgericht München hat einem Mieter diesen Anspruch zugesprochen, weil der Schutz vor Sonne zum berechtigten Wohngebrauch gehört und ein einzelner Sonnenschirm nicht ausreicht. Der Vermieter darf aber Vorgaben zu Farbe, Form und Größe machen, damit das einheitliche Erscheinungsbild des Hauses gewahrt bleibt. Welche Zustimmungen und Auflagen konkret gelten, lesen Sie im Ratgeber Markise in Berlin: Genehmigung und Förderung.
Brauche ich für eine Klemmmarkise auch eine Genehmigung?
Oft ja, auch wenn nicht gebohrt wird. Selbst bei einer Klemmmarkise ohne Verschraubung kann eine Genehmigung nötig sein, weil sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Fragen Sie im Zweifel vorher schriftlich beim Vermieter nach und lassen Sie sich die Zustimmung bestätigen. So vermeiden Sie eine spätere Rückbauaufforderung.
Muss ich den Sonnenschutz bei Auszug wieder entfernen?
In der Regel ja. Haben Sie während des Mietverhältnisses Sonnen- oder Sichtschutz mit Bohrungen montiert, sind Sie bei Auszug verpflichtet, ihn auf eigene Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter der Montage zugestimmt hat. Bohrlöcher müssen verschlossen und gegebenenfalls Putz und Anstrich ausgebessert werden. Ob die Anlage doch hängen bleiben darf, lässt sich oft einvernehmlich regeln und sollte schriftlich festgehalten werden. Genau hier zeigt sich der Vorteil bohrfreier Lösungen: Sie nehmen sie einfach mit.
Wer zahlt, wenn der Rollladen in der Mietwohnung kaputtgeht?
Das hängt davon ab, wem der Rollladen gehört. War der Rollladen schon bei Einzug vorhanden oder wurde er vom Vermieter eingebaut, gilt er als mitvermietet. Dann ist der Vermieter für Reparatur und Instandsetzung zuständig, solange Sie den Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht haben. Haben Sie den Rollladen dagegen mit Erlaubnis selbst eingebaut, tragen Sie die Kosten für Wartung und Reparatur selbst.
Fällt der gerissene Rollladengurt unter die Kleinreparaturklausel?
Ja, der Austausch des Rollladengurts gilt in der Regel als Kleinreparatur. Der Gurt unterliegt Ihrem häufigen und direkten Zugriff, deshalb können die Kosten über eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf Sie umgelegt werden. Wichtig ist, dass die Klausel eine Obergrenze pro Einzelfall vorsieht. Der Rollladenkasten und der Motor eines elektrischen Rollladens zählen dagegen nicht zu den Kleinreparaturen. Diese gehen immer zulasten des Vermieters. Wie sich ein vorhandener Rollladen komfortabel auf Motorbetrieb umrüsten lässt, beschreibt der Ratgeber Rollladen mit Motor nachrüsten.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Rollladen defekt ist?
Unter Umständen ja. Ein dauerhaft blockierter, nicht nutzbarer Rollladen kann einen Mietmangel darstellen, der zur Minderung berechtigt. Voraussetzung ist, dass der Rollladen bei Einzug vorhanden war und Teil der Mietsache ist. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Gerichte haben bei eingeschränkter Funktion Minderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich bestätigt. Wichtig: Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter schriftlich an, bevor Sie mindern wollen.
Habe ich als Mieter Anspruch darauf, dass überhaupt Rollläden vorhanden sind?
Nein, einen generellen Anspruch auf Rollläden gibt es nicht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Wohnung mit Rollläden auszustatten. Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Waren bei Einzug Rollläden vorhanden, muss der Vermieter sie instand halten. Werden sie im Zuge einer Modernisierung entfernt, kann unter Umständen ein Anspruch auf Wiederherstellung bestehen, da innen angebrachte Plissees oder Rollos keinen gleichwertigen Wärmeschutz bieten wie ein Außenrollladen.
Darf ich bei sommerlicher Hitze die Miete mindern?
In der Regel nein. Im deutschen Mietrecht gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchsttemperatur für Wohnräume. Klagen auf Mietminderung wegen sommerlicher Hitze werden von Gerichten in der Praxis meist abgewiesen. Sinnvoller ist es, selbst für wirksamen Sonnenschutz zu sorgen. Bei Mietwohnungen bietet sich innenliegender Sonnenschutz mit Hitzeschutzbeschichtung oder ein Wabenplissee an, das ohne Bohren montiert wird und zusätzlich isoliert.
So gehen Sie am besten vor
Für Mieter führt der einfachste Weg über innenliegenden Sonnenschutz ohne Bohren. Möchten Sie eine passgenaue Maßanfertigung selbst anbringen, konfigurieren Sie Ihr Plissee bequem online und montieren es mit Klemmträgern in wenigen Minuten. Wünschen Sie dagegen eine vollständige Beratung mit Aufmaß und Montage durch einen Fachbetrieb, fordern Sie über unser Portal kostenlos und unverbindlich Angebote für Plissees an. Geht es um außenliegende Lösungen wie eine Markise, lohnt sich nach der Zustimmung des Vermieters eine Anfrage für Markisen bei einem Fachbetrieb aus Ihrer Region. Einen ersten Eindruck zu den Kosten gibt der Ratgeber Plissee Kosten.
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